Unterstützende Parodontitistherapie: Strukturierte Nachsorge auf höchstem Niveau bei   Schmalhofer und Partner in Regensburg.

Bild: Igor Goncharenko – 123rf.co

Ein Meilenstein in der Parodontitistherapie

Höchste Standards in der Parodontitisbehandlung bei Schmalhofer und Partner in Regensburg.

Nach 40 Jahren Stillstand setzt eine neue Richtlinie in der Parodontitisbehandlung bei Kassenpatienten neue Standards, um die Erkrankung des Zahnhalteapparates nachhaltig in den Griff zu bekommen.

Die neue Regelung zur Behandlung von Parodontalerkrankungen sieht jetzt unter anderem auch Maßnahmen vor, die für eine umfassende Versorgung und die erfolgreiche Therapie dringend erforderlich sind. Erstmals haben gesetzlich Versicherte auch einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge, die sie über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren engmaschig betreut.

Therapie auf neuestem Stand

Für unsere Patienten ändert sich lediglich organisatorisch einiges, denn die Behandlung erfolgt in unserer Praxis schon lange nach den aktuellen Standards in der Paro­dontologie. Erfreulich ist aber, dass durch die neue Richtlinie die Kosten vieler Leistungen, die bislang privat abgerechnet wurden, jetzt endlich von den Krankenkassen bis zu zwei Jahre nach Behandlungsplanung übernommen werden. Aber da die Parodontitis eine Erkrankung ist, die nur individuell behandelt werden kann, ist es trotzdem möglich, dass bestimmte Leistungen auch weiterhin nicht von der Kasse übernommen werden. Dazu gehören nach wie vor die Behandlung von Entzündungen an Implantaten oder Weichgewebskorrekturen. Sollten bei Ihnen solche Leistungen notwendig werden, informieren wir Sie gewohnt rechtzeitig darüber.

Parodontitis: Nachsorge gesichert

Die unterstützende Parodontitistherapie, kurz UPT, sichert den Therapieerfolg.

  • Der Therapieverlauf wird kontrolliert und ein umfassender Status über die Gesundheit des Zahnhalteapparates erhoben.
  • In festgelegten Intervallen (bis zu drei Termine pro Jahr) werden alle Zähne von Biofilmen und Belägen befreit.
  • Aktive tiefere Knochentaschen werden konsequent beobachtet und nachbehandelt.
  • Nach zwei Jahren kann die UPT in Einzelfällen und bei Bedarf auch verlängert werden – Voraussetzung dafür ist die Genehmigung der Kasse.


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