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Bei der dentoalveolären Chirurgie handelt es sich um kleinere Operationen im Mundraum. Der größte Teil dieser Operationen besteht aus der Entfernung von nichterhaltungswürdigen Zähnen. Aber auch die Entfernung von Zysten oder eine chirurgische Wurzelkanalbehandlung gehören in dieses Behandlungsspektrum.

Zahnentfernungen können zum Beispiel notwendig werden, wenn ein Zahn schief im Kiefer liegt oder ein Milchzahn nicht ausfällt, obwohl der neue Zahn schon vorhanden ist. Meistens jedoch handelt es sich bei der operativen Entfernung von Zähnen um die Weisheitszähne. Denn nicht selten verbleiben diese Zähne aus Platzmangel im Zahnbogen oder brechen nur unvollständig durch. Wird ein solcher Weisheitszahn nicht entfernt, besteht die Gefahr einer Entzündung oder Zystenbildung. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Entfernung der Weisheitszähne zu empfehlen. Wird der Eingriff im jungen Erwachsenenalter vorgenommen, verläuft er in der Regel unproblematisch, da die Zahnwurzeln noch weniger ausgeprägt sind und die Wunden schneller verheilen. Seltener handelt es sich bei diesen operativen Eingriffen um die Entfernung von Zysten in Knochenhohlräumen oder um eine chirurgische Wurzelkanalbehandlung. Letztere wird dann notwendig, wenn eine Entzündung an der Wurzelspitze durch eine Wurzelkanalbehandlung nicht vollständig beseitigt werden konnte. Bei dem chirurgischen Eingriff, der sogenannten Wurzelspitzenresektion, werden die Wurzelspitze und das umliegende entzündete Gewebe beseitigt. Durch diesen Eingriff kann der Zahn in vielen Fällen erhalten werden.