Wenn der Nerv blank liegt.

Eine schmerhafte Entzündung des Zahnnervs kann durch einen Unfall oder eine fortgeschrittene Karies entstehen. In solchen Fällen musste früher oft der Zahn gezogen werden, heute ist dank moderner Behandlungskonzepte meist eine Rettung des Zahnes möglich.

In der Regel bieten Zahnschmelz und Dentin einen guten Schutz für das empfindliche Innere des Zahns, den sogenannten Zahnnerv („Pulpa“). Werden diese Schutzschichten geschädigt, können Bakterien die Pulpa infizieren und zu einer schmerzhaften Entzündung oder zu ihrem symptomlosen Absterben führen. Nicht rechtzeitig behandelt, breitet sich diese Infektion über die Wurzelspitze des Zahns hinaus im Kieferknochen aus. Ziel der Wurzelkanalbehandlung ist es, den Wurzelkanal aufzuweiten, den entzündeten Nerv oder seine infizierten Reste zu entfernen und die Hohlräume im Zahn durch Reinigung und Spülung zu desinfizieren. Abschließend wird der Wurzelkanal mit einer speziellen, bakteriendichten Füllung versiegelt. Dies wird durch die moderne Technik wie der elektronischen Kanallängenmessung, elektronisch gesteuerter Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung und Laser-Einsatz effizient unterstützt, so dass selbst stark geschädigte Zähne oft gerettet werden können.

Eine Wurzelkanalbehandlung erfordert sehr viel Präzision, Fingerspitzengefühl und Zeit. Je nach Infektionstyp, Entzündungsgrad und Beschaffenheit der Zahnwurzel können mehrere Behandlungstermine erforderlich sein. Da jedoch der natürliche Zahn noch immer der beste Zahn ist, lohnt sich dieser Aufwand zur Zahnerhaltung.

Zuzahlung nicht ausgeschlossen

Die Regelversorgung deckt lediglich eine zweckmäßige Basisbehandlung ab. Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist klar geregelt: bei bestimmten Zahnlückensituationen, bei beherdeten Wurzelspitzen („Zyste“), bei stark gekrümmten oder verengten Wurzelkanälen und im hinteren Seitenzahngebiet ist nicht die Wurzelkanalbehandlung Kassenleistung, sondern die Zahnentfernung.

Auch manche Tarife privater Krankenversicherungen haben Lücken in der Kostenerstattung. Sollte die empfohlene Behandlung für Sie nicht zu finanzieren sein, fragen Sie bitte nach unserer Finanzierungshilfe. Denn Ihre Zahngesundheit sollte nicht anhand des Budgets entschieden werden.

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